Zitat:
Hat es einen Sinn gegen diese Betriebskostenabrechnung einen Widerspruch einzulegen und einen Anwalt einzuschalten oder kann es sein und die Abrechnung ist legitim?
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Zur ersten Satzhälfte, ein uneingeschränktes JA, zum Rest kann niemand etwas sagen, weil Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung nicht bekannt sind. Ihr Ex-Vermieter muss Ihnen erlauben, dass Sie die Rechnungen für diese Abrechnung einsehen können. Machen Sie davon Fotos oder Fotokopien und damit dann zum Anwalt.
Der Braucht auch handfeste Belege, Zahlen, um die Korrektheit der Abrechnung zu überprüfen.
Gewerbemietvertrag - Miete & Betriebskosten
BGH: Für Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaum gilt keine Ausschlussfrist - Immobilien - haufe.de