Zitat:
den am 15.11.11 ist offizieller Einzug.
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Bis dahin hat der Vermieter ja noch Zeit, den Keller auszuräumen, oder?
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kann ich eine Mietminderung beanspruchen? Da der Keller nicht nutzbar ist.
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Bevor Sie einen Gedanken an eine Mietminderung verschwenden, sollten Sie zuerst abwarten, wie es am Einzugstag aussieht.
Zitat:
Ferner möchte ich noch wissen, ob ich die Kaution zurückhalten kann, bis die Sache mit dem Keller geklärt ist.
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Was hat die Kaution für die Wohnung mit der Nutzbarkeit des Kellers zu tun? Nichts!
Und wegen der Nichtnutzbarkeit des Kellers sollten Sie mal in diese Tabelle schauen. Aber vorher, ob der Keller mit im Mietvertrag aufgeführt ist.
Mietminderungstabelle