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Alt 20.11.2011, 12:03
Alex123 Alex123 ist offline
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Registriert seit: 20.11.2011
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Ausrufezeichen fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Hallo,

wir vermieten eine 2er-WG. Der eine Mieter hat nun fristlos gekündigt, da er angeblich eine Katzenhaarallergie hat und die zweite Mieterin Katzen dabei hatte.

Folgende Punkte sind dazu zu sagen:
- Der Vermieter wusste über die Katzenhaarallergie nicht Bescheid.
- Die WG ist auf einem landwirtschaftlichen Anwesen, wo auch weitere Katzen
frei herumlaufen.

Fragen:
Kann der Mieter ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen (Abmahnung, Hinweis oder sonstiges) die Wohnung fristlos kündigen? Die Kündigung kam mit der Post ohne ein persönliches Wort, obwohl sich die WG im selben Haus befindet, in dem auch der Vermieter wohnt.

Muss die Katzenhaarallergie geglaubt werden oder können hierfür Nachweise angefordert werden?

Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?

Muss der Mieter seine Wohnung trotzdem an den Vermieter übergeben (aufgeräumt, geputzt)? In dem Zimmer steht noch Müll, Klamotten des Mieters, der Boden ist dreckig...

Oder darf die Beseitigung des Mülls, Putzen etc. von der zurückgeforderten Miete/Kaution einbehalten werden?

Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wer sitzt vermutlich am längeren Hebel? Der Mieter oder der Vermieter?

Vielen Dank für die Hilfe!!!!

Gruß



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