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fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.11.2011, 12:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 2
Ausrufezeichen fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Hallo,

wir vermieten eine 2er-WG. Der eine Mieter hat nun fristlos gekündigt, da er angeblich eine Katzenhaarallergie hat und die zweite Mieterin Katzen dabei hatte.

Folgende Punkte sind dazu zu sagen:
- Der Vermieter wusste über die Katzenhaarallergie nicht Bescheid.
- Die WG ist auf einem landwirtschaftlichen Anwesen, wo auch weitere Katzen
frei herumlaufen.

Fragen:
Kann der Mieter ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen (Abmahnung, Hinweis oder sonstiges) die Wohnung fristlos kündigen? Die Kündigung kam mit der Post ohne ein persönliches Wort, obwohl sich die WG im selben Haus befindet, in dem auch der Vermieter wohnt.

Muss die Katzenhaarallergie geglaubt werden oder können hierfür Nachweise angefordert werden?

Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?

Muss der Mieter seine Wohnung trotzdem an den Vermieter übergeben (aufgeräumt, geputzt)? In dem Zimmer steht noch Müll, Klamotten des Mieters, der Boden ist dreckig...

Oder darf die Beseitigung des Mülls, Putzen etc. von der zurückgeforderten Miete/Kaution einbehalten werden?

Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wer sitzt vermutlich am längeren Hebel? Der Mieter oder der Vermieter?

Vielen Dank für die Hilfe!!!!

Gruß



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  #2  
Alt 20.11.2011, 16:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Zitat:
Kann der Mieter ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen (Abmahnung, Hinweis oder sonstiges) die Wohnung fristlos kündigen?
Da dies keinen Kündigungsgrund darstellt, hätte der Mieter mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen müssen.

Zitat:
Die Kündigung kam mit der Post ohne ein persönliches Wort, obwohl sich die WG im selben Haus befindet, in dem auch der Vermieter wohnt.
Das geht so weit in Ordnung, wenn die Kündigung beweisbar (Einschreiben) verschickt wurde.

Zitat:
Muss die Katzenhaarallergie geglaubt werden oder können hierfür Nachweise angefordert werden?
Nur wenn eine Gesundheitsgefährdung duch den Amtsarzt (Gesundheitsamt) festgestellt wird, ist die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung gegeben. Aber erst, wenn der Vermieter ergebnislos abgemahnt wurde.

Zitat:
Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?
Umgekehrt passt es. Selbst wenn der Mieter die fristgerechte Kündigung nachschiebt, endet der Mietvertrag erst am 29.02.2012. Bis dahin muss er die komplette Miete incl. Nebenkosten bezahlen. Fordern Sie den Exmieter auf, seine Wohnung vertragsgerecht besenrein und leer zu übergeben.

Auf jeden Fall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe vor Ort besorgen. Diese Kosten gehen nämlich zulasten des Mieters. Und einem Rechtsstreit können Sie gelassen entgegen sehen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.11.2011, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 2
Standard AW: fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort, das hilft mir sehr weiter!
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Antwort

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Stichworte
fristlose kündigung, katzenhaarallergie, rechtsstreit, übergabe


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