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Alt 20.11.2011, 16:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: fristlose Kündigung durch den Mieter wirksam?

Zitat:
Kann der Mieter ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen (Abmahnung, Hinweis oder sonstiges) die Wohnung fristlos kündigen?
Da dies keinen Kündigungsgrund darstellt, hätte der Mieter mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen müssen.

Zitat:
Die Kündigung kam mit der Post ohne ein persönliches Wort, obwohl sich die WG im selben Haus befindet, in dem auch der Vermieter wohnt.
Das geht so weit in Ordnung, wenn die Kündigung beweisbar (Einschreiben) verschickt wurde.

Zitat:
Muss die Katzenhaarallergie geglaubt werden oder können hierfür Nachweise angefordert werden?
Nur wenn eine Gesundheitsgefährdung duch den Amtsarzt (Gesundheitsamt) festgestellt wird, ist die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung gegeben. Aber erst, wenn der Vermieter ergebnislos abgemahnt wurde.

Zitat:
Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?
Umgekehrt passt es. Selbst wenn der Mieter die fristgerechte Kündigung nachschiebt, endet der Mietvertrag erst am 29.02.2012. Bis dahin muss er die komplette Miete incl. Nebenkosten bezahlen. Fordern Sie den Exmieter auf, seine Wohnung vertragsgerecht besenrein und leer zu übergeben.

Auf jeden Fall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe vor Ort besorgen. Diese Kosten gehen nämlich zulasten des Mieters. Und einem Rechtsstreit können Sie gelassen entgegen sehen.
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