Theoretisch könnten Sie eine Mietminderung schon vornehmen, da der Gebrauch der vermieteten Sache eingeschränkt war.
Prüfen Sie Ihr Verhältnis zum Vermieter. Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, daß Ihr Vermieter, so gut er konnte, seinen Pflichten für eine schnelle Beseitigung des Schadens, aufgekommen ist.
Wenn Sie bisher ein gutes Verhältnis hatten und Ihr Vermieter keine Schuld durch Unterlassung (mehrere Mahnungen) zu verantworten hat, wäre es dem Hausfrieden vielleicht dienlich, wenn Sie auf eine
Mietminderung verzichten würden. Einvernehmlich ließe sich vielleicht die Übernahme der Kosten für die Tapete und der damit verbundenen Handwerksleistung regeln.