Reperatur der Belichtung, Vermieter verweigert Zahlung
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zu einem bestimmten Sachverhalt im Mietrecht.
Vor ein paar Jahren funktionierte die Belichtung im Mietshaus nicht mehr. D.h. Es gab im Wohnzimmer, Küche, Bad etc kein Licht mehr, da alles über eine Zentrale Anlage gesteuert wurde.
Nach Anruf beim Vermieter sagte dieser, ein Elektriker in der Stadt solle die Reparatur übernehmen, da er schon seit Jahren für das Haus Reparaturen in diesem Bereich vornehme.
Der Elektriker wurde also vom MIETER angerufen und mit der Reparatur im Namen des Vermieters beauftragt.
Der Elektriker reparierte ohne weitere Rücksprache mit dem Vermieter die Beleuchtungsanlage und sandte wie vereinbart die Rechnung i.H.v. ca 2000 Euro an den Vermieter. Dieser weigerte sich daraufhin die Reparatur zu bezahlen und gibt an, ein Telefonat zwischen ihm und dem Mieter habe nie stattgefunden und der Mieter habe schließlich keine Vollmacht erhalten.
Der Elektriker fordert daraufhin Zahlung der Reparatur vom Mieter.
Bei wem liegt nun die Beweislast, da frühere Reparaturen auch immer nur per Telefon abgesprochen und anstandslos übernommen wurden.
Tritt der Mieter gegenüber dem Elektriker in diesem Fall als Bote oder Stellvertreter auf?
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
happy trails
TS
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