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Alt 06.03.2009, 20:19
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Jungbluth.

Problem bei einem Mietaufhebungsvertrag:
Bei einem Mietaufhebungsvertrag müssen beide Parteien zustimmen. Dies scheint in Eurem Fall und nach der Schilderung der Verhältnisse eher unwahrscheinlich.

Von daher sollte dir eine fristlose Kündigung doch gerade recht kommen. Problem ist sicher nur, dass Ihr diese zum 30.04.2009 wünscht, so wie ich das verstehe.

Frage: Hat der Vermieter einen Grund für die fristlose Kündigung angegeben? Wenn nicht ist diese unwirksam! Wenn ja, dann wäre dieser Grund auf seine gesetzeskonformität zu überprüfen.

Ich weiß nicht ob dieser Artikel schon gelesen wurde -> Tipps und Tricks zur Kündigung durch den Vermieter.
Tipps und Tricks zur Kündigung durch den Vermieter

Diesen Artikel würde ich nochmal empfehlen, vor allem im Bezug auf die Härtefälle, um eine Fristverlängerung zu erreichen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
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