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Alt 06.03.2009, 20:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Ikarus.

Das ist eine gute Frage. Generell gilt: Wer einen Handwerker beauftragt, der steht auch in der Schuld. Also nie einen Handwerker beauftragen, wenn der Vermieter dies nicht schriftlich genehmigt hat.

Der Weg, der jetzt gegangen werden sollte:
Meiner Meinung nach sollte ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt werden. Dies sollte enthalten, dass nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter (wem und wann) ein Elektriker beauftragt wurde, um den Mangel zu beseitigen.
Die Kosten für die Reparatur stehen noch aus und sollten schnellstmöglich bezahlt werden. Ansonsten wird der Rechnungsbetrag beglichen und zzgl. Gebühren von der Miete gekürzt. Dies per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter senden.

Leider ist dies der einzige Weg, den ich derzeit sehe, aber vielleicht hat noch jemand anderes eine Idee.


Ich wünsche viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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