AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?
Sind Sie mittlerweile ausgezogen?
Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Eine Nutzerwechselgebür ist nur dann vom Mieter zu bezahlen, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten sind das Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat.
Wenn Sie ausgezogen sind, dann hat der Exvermieter das Recht, von der Kaution eine mögliche Nachzahlung für Betriebskosten einzubehalten. Wie ist das mit der Rückzahlung Ihrer Kaution?
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