Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 27.12.2011, 08:38
hf123 hf123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

guckst du hier, was hältst du davon?: Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen darf gemäß § 560 Abs. 4 BGB erst nach einer Abrechnung über die Betriebskosten verlangt werden. Die Erhöhung hat zur Voraussetzung, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters ergibt. LG Berlin 67. Zivilkammer, Urteil vom 8. Dezember 2003, Az: 67 S 235/03, Quelle: NZM 2004, 339, ebeso AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12. Februar 2002, Az: 409 C 497/01.
Mit Zitat antworten