Es kommt bei der Genehmigung zur Hundehaltung nicht unbedingt auf den Wortlaut dieser Klausel an. Entscheidend ist, dass der Vermieter in jedem Fall seine Erlaubnis geben muss.
Selbst wenn andere, "ältere" Mieter im Haus einen Hund, eine Katze halten, kann dies einem anderen Mieter versagt werden.
Und dieser Satz:
Zitat:
dass der Eigentümer keine Hundehaltung mehr gestattet
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gibt mir zu denken, dass der Eigentümer schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.