AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses
1. Eine mündliche Kündigung ist ungültig.
2. Der neue Eigentümer kann nachdem das Haus/die Wohnung auf seinen Namen eingetragen ist, mit der Frist von 3 Monaten kündigen, wenn er oder ein Familienmitglied in die Wohnung ziehen möchte.
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