Zitat:
Vermieter hat uns nach 13 Monaten mündlich gekündigt mit der Begründung die Wohnung verkaufen zu wollen.
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Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und, falls schriftlich gekündigt werden sollte, der Verkauf der Wohnung kein anerkannter Grund.
Der Käufer, wenn er als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann Euch nur, wenn keine anderen schwerwiegenden Gründe vorliegen, wegen Eigenbedarf kündigen.