AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses
Hallo,
der Verkauf des Hauses ist kein Kündigungsgrund.
Der neue Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten (Kauf bricht nicht Miete) aus dem Vertrag und kann Ihnen dann regulär z.B. wegen Eigenbedarf unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen!
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