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Alt 08.01.2012, 15:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses

Hallo,

der Verkauf des Hauses ist kein Kündigungsgrund.

Der neue Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten (Kauf bricht nicht Miete) aus dem Vertrag und kann Ihnen dann regulär z.B. wegen Eigenbedarf unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen!
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