Hallo,
behauptet kann immer erst einmal viel vom Vermieter. Auch Schuldzuweisungen sind schnell zugesprochen. Dennoch ist Ihr Vermieter bei solchen Unterstellungen, die Sie als Verursacher des Schimmels dingfest machen wollen, immer in der Beweispflicht!
Das heisst, das im extremsten Falle ein Sachverständiger diesen Sachverhalt zu klären hätte, denn Schimmel kann viele Ursachen haben. Meist sind es undichte Wände, unkontrollierter Wasserverlust in den Rohrleitungen oder durchlässige Fassaden.
Es ist erwiesen: Lüften hilft gegen Schimmelbildung. Möglicherweise liegt die Ursache im Abzug?
Handelt es sich um eine Einbauküche vom Vermieter oder haben Sie diese selbst installiert, wobei das Augenmerk auf dem Dunstabzug liegen könnte?
Wie Sie sehen ist diese Frage nicht ganz leicht zu klären, da auch die Situationen vor Ort im Forum nicht bekannt sind. Dennoch wird es schwer Ihnen die Ursache für die Schimmelbildung nachzuweisen, solange keine Installationsfehler oder sonstigen Versäumnisse Ihrerseits getroffen wurden.
Weitere Informationen zum Thema Schimmel im Mietrecht:
Schimmel und Schimmelpilze im Mietrecht
Mietrecht Einfach