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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Schimmel beim Nachbarn über uns - Müssen wir zahlen?
Hallo,
am Wochenende wurde bei unserer Nachbarin über uns in der Küche festgestellt, dass sie unten in der Ecke zur Außenwand Schimmel hat. Dieser geht vom Boden etwa 30 cm nach oben und ca. 1 m nach links innen, wobei dieser sich abflacht. Auf den Boden befindet sch dieser ebenfalls. Nun wurde festgestellt, dass die Feuchtigkeit aufgrund dieser Erscheinung nur von unten kommen kann - das heißt von unserer Küche ausgeht. Meine erste Frage ist: Stimmt das? Für die Vermieter steht fest, dass die Feuchtigkeit von unserer Küche kommt. Wir haben zwar eine Dunstabzugshaube, aber diese funktioniert nicht, deswegen lüfte ich während und nach dem Kochen immer über das Fenster. Uns wurde nun gesagt, das sei die Ursache für die Feuchtigkeit bei unserer Nachbarin. Wir werden nun als Verursacher dargestellt und sollen den Schaden bei unserer Nachbarin zahlen. Aber ich lüfte doch immer über das Fenster. Ist das tatsächlich nicht ausreichend und muss ich das auch wissen? Gilt da "Dummheit schützt vor Strafe nicht"? Ich bin davon ausgegangen, dass Lüften über Fenster ausreichend ist. Im Übrigen haben wir in der oberen Ecke nur in der Kante leichte schwarze Stellen, die man wegwischen kann. Diese sind aber nicht direkt an der Decke. Die Wand ist an der Stelle auch nicht feucht. Vielen Dank schon mal im Voraus für Hilfe. |
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#2
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AW: Schimmel beim Nachbarn über uns - Müssen wir zahlen?
Hallo,
behauptet kann immer erst einmal viel vom Vermieter. Auch Schuldzuweisungen sind schnell zugesprochen. Dennoch ist Ihr Vermieter bei solchen Unterstellungen, die Sie als Verursacher des Schimmels dingfest machen wollen, immer in der Beweispflicht! Das heisst, das im extremsten Falle ein Sachverständiger diesen Sachverhalt zu klären hätte, denn Schimmel kann viele Ursachen haben. Meist sind es undichte Wände, unkontrollierter Wasserverlust in den Rohrleitungen oder durchlässige Fassaden. Es ist erwiesen: Lüften hilft gegen Schimmelbildung. Möglicherweise liegt die Ursache im Abzug? Handelt es sich um eine Einbauküche vom Vermieter oder haben Sie diese selbst installiert, wobei das Augenmerk auf dem Dunstabzug liegen könnte? Wie Sie sehen ist diese Frage nicht ganz leicht zu klären, da auch die Situationen vor Ort im Forum nicht bekannt sind. Dennoch wird es schwer Ihnen die Ursache für die Schimmelbildung nachzuweisen, solange keine Installationsfehler oder sonstigen Versäumnisse Ihrerseits getroffen wurden. Weitere Informationen zum Thema Schimmel im Mietrecht: Schimmel und Schimmelpilze im Mietrecht Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Schimmel beim Nachbarn über uns - Müssen wir zahlen?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich bei der Küche um eine Einbauküche, die wir so vorgefunden haben. Ich weiß nicht, ob die Vermieter die Küche installiert haben oder ob die Vormieter die Küche in der Wohnung gelassen haben. Aber de facto ist sie nicht unsere. |
#4
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AW: Schimmel beim Nachbarn über uns - Müssen wir zahlen?
Das sollte Sie meiner Meinung nach zusätzlich entlasten, solange der Vermieter in der Beweislast ist!
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Stichworte |
einbauküche, küche, schimmel |
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