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Alt 23.01.2012, 22:28
sunshine_nici sunshine_nici ist offline
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Standard AW: Schönheitsreparaturen bei Auszug?

Ich kenn mich da leider selbst nicht aus, habe aber ein ähnliches Problem. Ich ziehe kommenden Samstag aus. Bei dem Treffen mit dem Hausbesitzer und -verwalter letzten Freitag wurde beschlossen ich solle die ganze Wohnung streichen + ein Kellerraum - bzw. habe ich die Klausel dass es fachhandwerklich ausgeführt werden muss - sprich dass ich den Maler bestellen muss. Laut meiner INternetrecherche sind solche Klauseln dass ich den Maler holen muss ungültig.

Kann ich nun selbst streichen oder nicht?
Über eine Antwort in diesem Thema würde ich mich freuen:

http://www.forum-recht-einfach.de/re...szug-1382.html
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