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Alt 03.02.2012, 12:01
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Rückbaupflicht bei Auszug?

Fliesenarbeiten fällt unter die Rubrik bauliche Veränderungen. Diese dürfen nur mit, möglichst schriftlicher, Zustimmung ausgeführt werden. Existiert eine solche Zustimmung/Vereinbarung?

Wenn nicht seid Ihr auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Der kann verlangen das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
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