AW: Rückbaupflicht bei Auszug?
Fliesenarbeiten fällt unter die Rubrik bauliche Veränderungen. Diese dürfen nur mit, möglichst schriftlicher, Zustimmung ausgeführt werden. Existiert eine solche Zustimmung/Vereinbarung?
Wenn nicht seid Ihr auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Der kann verlangen das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
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