AW: Unsinniges heizen des Treppenhauses
Ob die Beheizung von Gemeinschaftsräumen, wie ein Treppenhaus, unsinnig ist, oder nicht, entscheidet letztendlich der Eigentümer. Ist man als Mieter anderer Meinung bleibt einem der Rechtsweg offen.
Und ja, in der Regel wird dieser Verbrauch allen an der Heizung angeschlossenen Mietparteien angerechnet, es sei denn, an den Heizkörpern wären Messeinrichtungen, die aber laut Heizkostenverordnung keine Pflicht sind.
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