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Alt 09.02.2012, 14:15
aneb aneb ist offline
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Standard AW: Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden

Danke für die Antwort.

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hat der Vermieter den Schwarzen Peter erwischt.
Es kann nicht nachgewiesen werden wer die Fenster geöffnet hat, nur bin
ich in den letzten 1-2 Wochen die Einzige gewesen die dort Wäsche aufhängte, reicht das, um aus mir die Schuldige zu machen?

Die Vermieterin teilte mir dies telefonisch mit, soll ich jetzt schon reagieren oder die in Aussicht gestellte Rechnung abwarten?
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