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Alt 10.02.2012, 11:19
Helena Helena ist offline
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Standard Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben

Hallo

A (Mieter) hat B (Vermieter) gekündigt, weil A mit dem Lebenspartner zusammen ziehen wollte. Die Beziehung ist kurzfristig in die Brüche gegangen. A kann so schnell keine neue Wohnung finden, möchte noch 1, 2 Monate in der alten Wohnung bleiben (eine unbefristete Wiederaufnahme des Mietvertrages möchte A aus verschiedenen Gründen nicht).

B ist mit dieser Regelung einverstanden, möchte hierüber etwas Schriftliches von A.

Frage:

Was soll A hier schreiben? "Wie besprochen möchte ich noch ein bis zwei in der Wohnung verbleiben ..." ?

Soll sich A diese Regelung vom Vermieter bestätigen lassen?

Sieht A es richtig, dass auf diese Weise eine Sonderregelung über die verlängerte Nutzung des Wohnraumes getroffen wird und kein neuer Mietvertrag zustande kommt, der wiederum mit 3-Monatsfrist gekündigt werden muss (weil - länger als Ende März soll es nämlich auf keinen Fall sein).

Vielen Dank für Tipps

Helena



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