Zitat:
Sieht A es richtig, dass auf diese Weise eine Sonderregelung über die verlängerte Nutzung des Wohnraumes getroffen wird und kein neuer Mietvertrag zustande kommt
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Dann sollte in dieser Regelung/Vereinbarung auch nichts von "verlängert" und "Mietvertrag" stehen.
Schlicht und ergreifen z. B.:
A und B vereinbaren folgendes:
A darf die Wohnung von B bis maximal zum 31.03.2012 gegen Zahlung von XXX € nutzen. Diese Vereinbarung ist zum Ende eines jeden Monats seitens A kündbar.