Hallo Miffi,
generell ist eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung möglich.
Von Lärmbelästigung spricht man außerhalb der Zeiten von 7h bis 22h.
In diese Regelung fallen auch Diskotheken, benachbarte Baustellen und ähnliches. Hier halten Gerichte eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent für gerechtfertigt.
Da für mich nur schwer zu beurteilen ist, wie sich die
Lärmbelästigung in deinem Fall darstellt kann ich auch keine konkrete Aussage zur Minderung der Miete der Miete machen.
Am besten setzt man sich mal mit dem Vermieter zusammen und bespricht die Angelegenheit. Sollte der sich nicht einsichtig zeigen und die Miete um einen vereinbarten Prozentsatz senken, bleibt immernoch ein Mieterverein.
Viel Erfolg bei eurem Vorhaben,
Mietrecht-Einfach