Übernahme Wohnung mit Mängeln
Guten Tag,
meine Schwester hat eben eine Wohnung übernommen.
Folgende Mängel hat sie festgestellt und Vermieter gegenüber angesprochen:
Teilweise fehlende Scheuerleisten
Löcher in der Wänden
Schrauben in den Fensterrahmen
Nicht fachgerechte gestellte Rigipswände
Zu dem ist das Bad noch auf dem Stand von 1980. Meine Schwester wurde aufgefordert diese nach Beendigung des Mietverhältnisses in den aktuellen Stand zu setzen.
(Also komplett neue Badewanne, Waschbecken, Toilette und Anschlussverlegung.)
Als sie auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, wurde ihr angedroht, die Übernahme abzubrechen und damit wäre ihr die Wohnung verloren gegangen. Da sie aber dringend die Wohnung braucht, hat sie das Übernahmeprotokoll ohne Angabe der Mängel unterschrieben.
Meine Fragen:
Zu welchen Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen ist sie tatsächlich verpflichtet, zu welchen der Vormieter?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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