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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Übernahme Wohnung mit Mängeln
Guten Tag,
meine Schwester hat eben eine Wohnung übernommen. Folgende Mängel hat sie festgestellt und Vermieter gegenüber angesprochen: Teilweise fehlende Scheuerleisten Löcher in der Wänden Schrauben in den Fensterrahmen Nicht fachgerechte gestellte Rigipswände Zu dem ist das Bad noch auf dem Stand von 1980. Meine Schwester wurde aufgefordert diese nach Beendigung des Mietverhältnisses in den aktuellen Stand zu setzen. (Also komplett neue Badewanne, Waschbecken, Toilette und Anschlussverlegung.) Als sie auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, wurde ihr angedroht, die Übernahme abzubrechen und damit wäre ihr die Wohnung verloren gegangen. Da sie aber dringend die Wohnung braucht, hat sie das Übernahmeprotokoll ohne Angabe der Mängel unterschrieben. Meine Fragen: Zu welchen Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen ist sie tatsächlich verpflichtet, zu welchen der Vormieter? Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
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#2
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AW: Übernahme Wohnung mit Mängeln
Sie ist einzig zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Aber das dürfte wohl auch im Mietvertrag nachzulesen sein.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören natürlich nicht: Der Ersatz der Fußleisten, die neue Badeinrichtung, und die Reparatur der beschädigten Fensterrahmen. Ihre Schwester sollte aber alle Mängel mit einem Zeugen zusammen dokumentieren, damit es beim Auszug keine Probleme gibt. Was der Vormieter hätte machen müssen, geht Ihre Schwester nichts an, denn der ist nicht ihr Vertragspartner. Aber eine Badezimmereinrichtung aus den 80er Jahren muss auch der Vermieter nicht erneuern. |
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Stichworte |
mangel, mängel, renovierung, sanierung, schönheitsreparaturen, übergabeprotokoll |
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