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Zitat von Recht-Einfach
Hallo Oliver,
eines vorweg: die Mieterhöhung per E-Mail ist mittlerweile anerkannt und gültig. Es reicht die Textform, die die Email mitbringt, für die Mieterhöhung aus.
Wichtig bleibt jedoch, dass gewisse Mindestangaben getroffen werden. Lesen Sie hierzu bitte kurz den folgenden Bericht zum Thema:
Formsache - Bestandteile einer wirksamen Mieterhöhung - Geld - sueddeutsche.de
Widersprechen können Sie in Form der Kündigung. Das Recht der Sonderkündigung bei Mieterhöhung basiert auf § 561 BGB und besagt, dass Sie spätestens bis zum 30.04.2012 kündigen können und dies zum Ende des übernächsten Monats.
Würden Sie sofort kündigen, wäre dies meines Wissens nach also zum 30.04.2012.
Viel Erfolg wünscht,
Mietrecht Einfach
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Sorgt nun die Angabe eines "inoffiziellen" Mietspiegels für die Wirksamkeit oder nicht?