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Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.02.2012, 22:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 3
Standard Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

ich habe von meinem Vermieter eine e-mail bekommen in der er schreibt das er die Miete gerne erhöhen würde.
Für meinen Wohnort gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel.

- Ich bin vor gut 9 Jahren eingezogen und es gab bisher keine Erhöhung.
- Die Miete soll um 10% erhöht werden
- Er begründet die Erhöhung damit das er bisher persönlich "ausgelastet" war und er als Eigentümer nun davon ausgeht das die Miete nach diesen gut 9 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist.
- Für meine Region gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel deshalb verweist er auf einen "inoffiziellen" Mietspiegel aus dem Internet zu seinen Gunsten.
(ich habe nach kurzer Recherche einen anderen gefunden wonach ich sogar zuviel zahlen würde)
- In der e-mail ist die korrekte Wohnungsgröße genannte sowie die aktuell korrekte Miete und die zukünftig vom Vermieter gewünschte Miete, jedoch kein Termin ab dem diese gelten soll (hier bin ich unsicher, muss er einen Termin nennen, oder würde die Erhöhung in zwei Monaten ab heute gelten?)
- Er argumentiert mit der Lage, die unbestritten nicht schlecht ist

Weiterhin schreibt er das er keine Erhöhung mit Sachverständigengutachten und Benennung von Vergleichswohnungen möchte. Daher hofft er das ich mit der Erhöhung einverstanden bin und sodann statt dem alten Betrag den neuen bezahle.

Nun meine Fragen
1.) Muss ich reagieren also widersprechen?
2.) Ist diese Anküdigung wirksam? (nachdem was ich so gelesen habe würde ich auf nein tippen)

Falls die Ankündigung wirksam ist:
1.) Ich habe den Februar, März und April zeit zu reagieren richtig?
2.) Ich habe ein Sonderkündigungsrecht bei dem ich z.B. sofort reagieren könnte und am 24.02. zum 01.04. (oder erst zum 30.04.?) kündigen kann?


Hintergrund ist das ich, sofern ich das Sonderkündigungsrecht so kurzfristig hätte, dieses entsprechend ausüben wollen würde. Da der Vermieter mir in der Vergangenheit zu verstehen gegeben hat dass er an einer, von mir vorgeschlagenen, Modernisierung kein Interesse hat weil die Wohnung ja "eh nur als Kapitalanlage" dient.
Daher habe ich natürlich auch nur ein Interesse daran günstig in guter Lage zu wohnen.

EDIT:
Ich muss noch ergänzen das diese Erhöhung mich nicht umbringen würde. Allerdings hatte die Wohnung bei Bezug schon kleine Macken, die auch Dokumentiert an den Vermieter berichtet wurden, die mich damals nicht störten jetzt jedoch schon.



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Geändert von Oliver29 (14.02.2012 um 22:58 Uhr)
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  #2  
Alt 15.02.2012, 03:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Hallo Oliver,

eines vorweg: die Mieterhöhung per E-Mail ist mittlerweile anerkannt und gültig. Es reicht die Textform, die die Email mitbringt, für die Mieterhöhung aus.

Wichtig bleibt jedoch, dass gewisse Mindestangaben getroffen werden. Lesen Sie hierzu bitte kurz den folgenden Bericht zum Thema:
Formsache - Bestandteile einer wirksamen Mieterhöhung - Geld - sueddeutsche.de

Widersprechen können Sie in Form der Kündigung. Das Recht der Sonderkündigung bei Mieterhöhung basiert auf § 561 BGB und besagt, dass Sie spätestens bis zum 30.04.2012 kündigen können und dies zum Ende des übernächsten Monats.

Würden Sie sofort kündigen, wäre dies meines Wissens nach also zum 30.04.2012.


Viel Erfolg wünscht,

Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 15.02.2012, 13:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo Oliver,

eines vorweg: die Mieterhöhung per E-Mail ist mittlerweile anerkannt und gültig. Es reicht die Textform, die die Email mitbringt, für die Mieterhöhung aus.

Wichtig bleibt jedoch, dass gewisse Mindestangaben getroffen werden. Lesen Sie hierzu bitte kurz den folgenden Bericht zum Thema:
Formsache - Bestandteile einer wirksamen Mieterhöhung - Geld - sueddeutsche.de

Widersprechen können Sie in Form der Kündigung. Das Recht der Sonderkündigung bei Mieterhöhung basiert auf § 561 BGB und besagt, dass Sie spätestens bis zum 30.04.2012 kündigen können und dies zum Ende des übernächsten Monats.

Würden Sie sofort kündigen, wäre dies meines Wissens nach also zum 30.04.2012.
Viel Erfolg wünscht,
Mietrecht Einfach
Sorgt nun die Angabe eines "inoffiziellen" Mietspiegels für die Wirksamkeit oder nicht?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.02.2012, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Zitat:
Sorgt nun die Angabe eines "inoffiziellen" Mietspiegels für die Wirksamkeit oder nicht?
Einen solchen Mietspiegel gibt es nicht. Entweder beruft sich der Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel oder aber er benennt 3 Vergleichswohnungen.

Wie das mit den Vergleichswohnungen aussieht hinter diesem Link:

Die Mieterhöhung
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.02.2012, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Mieterhöhung per E-Mail gültig und Sonderkündigungsrecht?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Einen solchen Mietspiegel gibt es nicht. Entweder beruft sich der Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel oder aber er benennt 3 Vergleichswohnungen.
Wie das mit den Vergleichswohnungen aussieht hinter diesem Link:
Die Mieterhöhung
Ok dann, dann liegen also Formfehler vor.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
e-mail, kündigung, mieterhöhung, sonderkündigung


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