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Alt 15.02.2012, 13:53
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Balkontür Fenster gesprungen. Wer muß zahlen?

Das ist nicht so leicht zu beantworten.

Wenn die innere Scheibe der Doppelverglasung einen Sprung hat, liegt die Vermutung nahe, dass von innen dagegen gestoßen wurde. Hier müsste die Mieterin beweisen, dass dem nicht so ist.

Diesen Beweis zu erbringen wird natürlich nicht einfach sein.

Schauen Sie in die letzte Betriebskostenabrechnung ob dort eine Gebäudeversicherung berechnet wurde. Wenn das der Fall ist, sollte die Vermieterin den Schaden dieser Versicherung melden.
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