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Alt 18.02.2012, 09:07
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Schutzwürdiges Interesse des Mieters?

Jetzt habe ich mich umgesehen und die regel entdeckt, dass bei schutzwürdigem interesse des mieters eine fristkürzung möglich ist, wenn ein zumutbarer nachmieter gefunden wird.

1. liegt bei mir aufgrund des hausverkaufs meiner eltern und der daraus resultierenden obdachlosigkeit meines hab und gutes ein schutzwürdiges interesse vor?

Nein! Natürlich nicht. Der Hausverkauf Ihrer Eltern und Ihr Mietverhältnis haben nichts miteinander zu tun.

2. ist es aufgrund seiner vorheringen zusage an das mädchen bereits nachweisbar, dass sie zumutbar gewesen wäre?

Nein! Erst wenn ein schriftlicher Mietvertrag mit der Nachmieterin oder ein Aufhebungsvertrag mit Ihnen abgeschlossen wäre, hätten Sie etwas in der Hand.

3. Ist die erkrankung, von der er bereits vorher schon wusste, rechtlich ein driftiger grund dafür, die vereinbarung zu kippen?

Welche Vereinbarung? Habe ich überlesen, dass Sie einen schriftlichen Vertrag in irgendeiner Form abgeschlossen haben?

Kein Vermieter muss einen Nachmieter, den der ausziehende Mieter anbringt akzeptieren, damit dieser von der Zahlung der miete für einen bestimmten Zeitraum befreit ist.

Kulanz eines Vermieters kann man nicht einfordern oder einklagen.

Ihre persönlichen Lebensumstände spielen bei einem Mietvertrag keine Rolle. Lesen Sie Ihren Vertrag, ob da etwas von der Scheidung Ihrer Eltern, oder der Obdachlosigkeit Ihres Hab und Gutes zu finden ist. Wobei ich letzteres nur von Menschen, aber nicht von Möbeln kenne. Daher sollten Sie schnellstens eine Garage oder ein Lager anmieten, um die Möbel dort unterzustellen. Aber ganz einfach gefragt, was haben Ihre Sachen aus dem Elternhaus mit Ihrem gekündigten Mietverhältnis zu tun?
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