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Alt 19.02.2012, 09:24
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Schutzwürdiges Interesse des Mieters?

Das hast Du doch schon in einem anderen Forum gefragt und ausführliche Antworten bekommen. Aber bitte noch mal, Schutzwürdiges Interesse läge nur vor wenn Du einen befristeten oder Mietvertrag mit Kündigungsverzicht hättest. Hast Du aber nicht.

Viel wichtiger wäre zu klären ob nicht evtl. die 3monatige Kündigungsfrist für Dich unwirksam ist.

Dazu müßte man wissen ob das möbl. Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und von Dir allein bewohnt ist.
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