AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
Wenn dieser Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, dann können auch nur beide kündigen. Und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Wenn Ihr Freund der Kündigung nicht zustimmt, dann muss die Mitmieterin weiterhin Miete bezahlen, auch wenn sie woanders wohnt.
Die Ablösung der Küche hat mit Mietrecht nichts zu tun.
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