Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 20.02.2012, 13:51
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das sieht dann so aus:

Wenn das von der Untermieterin bewohnte Zimmer möbliert vermietet wurde, dann kann sie bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Ist ihr Zimmer aber von Ihr möbliert worden dann gilt die Frist für normale Mietverhältnisse = 3 Monate.

Ich ergänze noch, einfach mitteilen das sie auszieht reicht nicht. Sie muß schriftlich kündigen. Auch dann wenn es evtl. "nur" einen mündlichen Vertrag gibt.
Mit Zitat antworten