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Alt 21.02.2012, 12:16
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wohnung mit Mängeln

Sie übernehmen eine Wohnung immer in dem Zustand, wie sie sich bei Unterschrift unter dem Vertrag darstellt. Was der Vermieter vom ausziehenden verlangt ist einzig seine Sache. Deshalb ist es Ihre Angelegenheit, wie Sie sich mit dem Vermieter über die Renovierung einig werden.

Zitat:
Kann ich eine Firma damit beauftragen die Wohnung zu renovieren und dies dann dem Vermieter in Rechnung stellen?
Da es kein Gesetz gibt, in welchem Zustand Wohnungen vermietet werden dürfen, sollten Sie es sich überlegen, ob Sie diese Bruchbude anmieten.
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