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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Hallo zusammen,
ich bin noch neu hier im Forum und nicht ganz sicher ob es das richtige Unterforum ist. Nach einigen suchen hier zu meinem Thema konnte ich leider nichts genaues finden. Somit werde ich euch mal meinen Fall schildern. Meine Lebensgefährtin und ich wollen uns eine gemeinsame Mietwohnung nahe an unserem gemeinsamen Arbeitsplatz suchen. Nun haben wir eine recht geräumige und nicht allzu weit entfernte Wohnung im Blick jedoch ist die voller, für mich und sie nicht aktzeptabler Mängel. Der Vormieter wohnt seit knapp 10 Jahren in dieser und hat während der Zeit keine Renovierung vorgenommen, zumindest hat diese den Eindruck hinterlassen. Zudem ist der besagte Mieter Raucher und das spiegelt sich an Tapete und Türen wieder. Es liegt veralteter, zerkratzter und zerdrückter PVC Boden, teilweise liegt auch fleckiger Teppich aus. Die Scheuerleisten sind großteils gebrochen oder nicht mehr vorhanden, dazu kommt das die Decke nicht tapeziert ist sondern mit Styropor eine "Zwischendecke" eingebaut ist. So wie man es vielleicht aus Büroräumen kennt. Zudem ist ein Raum komplett in Blau gestrichen worden. Zur Wohnungsbesichtigung sprach ich mit dem Vermieter über eine mögliche Renovierung und da würde mir einen Monat Mietnachlass zugesagt damit wir "richtig einziehen können". Ich habe das so verstanden das der Vermieter gern die Wohnung von uns renoviert hätte. Das möchten wir vermeiden da uns die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Ist dafür nicht eigentlich die Mietkaution des Vormieters da? Ich bin nicht abgeneigt von der Wohnung und auch nicht von der Wohngegend deswegen wollte ich wissen ob der Vermieter eventuell dazu verpflichtet ist die Wohnung nach einem bestimmten Zeitraum renovieren zu lassen. Kann ich eine Firma damit beauftragen die Wohnung zu renovieren und dies dann dem Vermieter in Rechnung stellen? Zwischen uns und dem Vermieter besteht noch kein Vertrag, allerdings solle ich mich diese Woche entscheiden. Schonmal im vorraus Dank an alle die sich die Zeit genommen haben und sich mit meinem Problem auseinandersetzten. mfG Elstefano |
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#2
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Sie übernehmen eine Wohnung immer in dem Zustand, wie sie sich bei Unterschrift unter dem Vertrag darstellt. Was der Vermieter vom ausziehenden verlangt ist einzig seine Sache. Deshalb ist es Ihre Angelegenheit, wie Sie sich mit dem Vermieter über die Renovierung einig werden.
Zitat:
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#3
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Danke für die sehr zügige und hilfreiche Antwort.
mfg |
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Stichworte |
mangel, mängel, renovierung |
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