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Alt 23.02.2012, 00:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietvertrag mit Warmmiete

Zu aller erst:
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei einem Anwalt und nicht in einem Forum, in welchem mietrechts-erfahrene User Ihre Meinung zu einem Sachverhalt mitteilen.

Einen Anwalt können Sie jedoch direkt über dieses Portal in Form einer Onlineberatung für Mietrecht konsultieren:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt


Meine Einschätzung:
Es gibt zwei Optionen für einen Mietvertrag.

Die Aufteilung von Kaltmiete und Nebenkosten:
Hierbei ist der Vermieter verpflichtet eine jährliche Nebenkostenabrechnung innerhalb des gesetzlichen Abrechnungszeitraumes zu erstellen.

Vereinbarung einer Warmmiete:
Hierbei sind die Nebenkosten im Mietpreis enthalten und es erfolgt keine Anpassung, sowie Abrechnung.
Vorteil für den Mieter: Die Nebenkosten können nachträglich nicht erhöht werden.
Nachteil für den Mieter: Es bestehen keine Ansprüche auf eventuelle Guthaben aus den Betriebskosten.

Ausnahme: Eine Erhöhung der Pauschale durch einseitige Erklärung des Vermieters ist möglich, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. (§ 560 BGB Abs. 1).

Thema Mieterhöhung:
Dieses Thema ist meiner Ansicht nach gesondert zu betrachten. Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel, insbesondere die Abschnitte zu den Kappungsgrenzen:
Mieterhöhung - neues Mietrecht einfach erklärt

Problem: Sollte Ihr Vermieter mit der Begründung der Nebenkostensteigerung die Miete erhöhen wollen, hat er hier schlechte Karten! Siehe oben!


Umlegung von Betriebskosten:
Dieses Thema ist nicht meine Stärke, dennoch bin ich der Meinung, dass die Verbrauchskosten nach m² umgelegt werden müssten. Hier sollten Sie jedoch noch eine weitere Meinung der Nutzer dieses Forums abwarten.

Viel Erfolg


Mietrecht Einfach
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Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

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