Zu aller erst:
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei einem Anwalt und nicht in einem Forum, in welchem mietrechts-erfahrene User Ihre Meinung zu einem Sachverhalt mitteilen.
Einen Anwalt können Sie jedoch direkt über dieses Portal in Form einer Onlineberatung für Mietrecht konsultieren:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
Meine Einschätzung:
Es gibt zwei Optionen für einen Mietvertrag.
Die Aufteilung von Kaltmiete und Nebenkosten:
Hierbei ist der Vermieter verpflichtet eine jährliche Nebenkostenabrechnung innerhalb des gesetzlichen Abrechnungszeitraumes zu erstellen.
Vereinbarung einer Warmmiete:
Hierbei sind die Nebenkosten im Mietpreis enthalten und es erfolgt keine Anpassung, sowie Abrechnung.
Vorteil für den Mieter: Die Nebenkosten können nachträglich nicht erhöht werden.
Nachteil für den Mieter: Es bestehen keine Ansprüche auf eventuelle Guthaben aus den Betriebskosten.
Ausnahme: Eine Erhöhung der Pauschale durch einseitige Erklärung des Vermieters ist möglich, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. (
§ 560 BGB Abs. 1).
Thema Mieterhöhung:
Dieses Thema ist meiner Ansicht nach gesondert zu betrachten. Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel, insbesondere die Abschnitte zu den Kappungsgrenzen:
Mieterhöhung - neues Mietrecht einfach erklärt
Problem: Sollte Ihr Vermieter mit der Begründung der Nebenkostensteigerung die Miete erhöhen wollen, hat er hier schlechte Karten! Siehe oben!
Umlegung von Betriebskosten:
Dieses Thema ist nicht meine Stärke, dennoch bin ich der Meinung, dass die Verbrauchskosten nach m² umgelegt werden müssten. Hier sollten Sie jedoch noch eine weitere Meinung der Nutzer dieses Forums abwarten.
Viel Erfolg
Mietrecht Einfach