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Alt 23.02.2012, 00:18
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietvertrag mit Warmmiete

Nachtrag:
Sollte das Mieterhöhungsverlangen tatsächlich aus den Nebenkosten hervorgehen ist der Verteilerschlüssel völlig irrelevant (Ausnahme beachten), da keine Abrechnung erstellt wird - daraus folgt, dass weder Nachzahlungen an den Vermieter zu leisten sind oder Guthaben aus den Betriebskosten geltend gemacht werden können.

Keine Abrechnung - kein Verteilerschlüssel!
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