AW: Mietvertrag mit Warmmiete
Ganz einfach gesagt, eine Warmmiete ist nicht mehr möglich, weil hier gegen die Heizkostenverordnung verstoßen wird. Diese Verordnung sieht vor, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser individuell erfasst und abgerechnet werden müssen.
Bei einer Einliegerwohnung in einem Haus, das nur noch vom Vermieter bewohnt wird, ist diese Verordnung nur auf Verlangen anwendbar. Weitere Modalitäten sind Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern.
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