Zitat:
Umlegung von Betriebskosten:
Dieses Thema ist nicht meine Stärke, dennoch bin ich der Meinung, dass die Verbrauchskosten nach m² umgelegt werden müssten.
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Wenn eine Umlage nach Verbrauch nicht möglich ist und vertraglich nichts anderes (z. B. Personenzahl oder Wohneinheit) vereinbart
müssen Betriebskosten sogar nach Wohnfläche abgerechnet werden. Siehe
BGB § 556a Abs. 1