Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
Hallo,
ich habe folgende Frage:
In meinem Mietvertrag steht folgender Passus:
Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der - Mieter - Vermieter (Nichtzutreffendes streichen)... Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gleten im Allgemeinen für Küchen, Bäder alle 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre; in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre
Es wurde in diesem Passus keine Streichung vorgenommen, so dass jetzt nicht zu ersehen ist, WER die Schönheitsreparaturen übernimmt.
Darüber hinaus steht unter "Beendigung der Mietzeit"
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Ich habe diese Wohnung nun gekündigt (bei Auszug wohne ich dann 2 1/2 Jahre dort). Meine Frage:
Muss ich bei Auszug die Räume streichen ? Oder kann ich die Wohnung, wie aufgeführt "besenrein" übergeben ? Hier gibt es doch auch, wenn ich richtig in Erinnerung habe, eine neue Rechtsprechung, was das Streichen bzw. beim Renovieren betrifft, oder ?
Fragende Grüße
mheidrun
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