AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
Da Sie nicht schreiben, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, kann ich nur raten.
Wenn Sie damals eine Wohnung übernommen haben, deren Wände und Decken in Ordnung waren und Sie den Zustand heute auch noch als gut bezeichnen, dann müssen Sie nicht renovieren.
Haben Sie sich aber in sehr eigenen Farben in der Wohnung "verewigt", könnte Ihr Vermieter neutrale Wandfarben verlangen.
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