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Alt 27.02.2012, 12:13
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Hallo,

möglicherweise könnte Ihr Vermieter diese Farben dulden. Das muss er aber nicht und könnte die Weißung verlangen. Das sollten Sie rechtzeitig mit ihm absprechen.

Wenn es zur Übergabe der Wohnung ein Protokoll gab, in welchem die Gebrauchsspuren im Treppenhaus dokumentiert sind sollte dies auch kein Problem sein - ebenso, wenn sich ihr Vermieter freundlicherweise daran erinnert. Sowas wird nur leider häufiger "vergessen", wenn es denn nicht niedergeschrieben wurde! Hier müssen Sie möglicherweise Ellenbogen beweisen!


Suchen Sie bezüglich der Wandfarben und des Treppenhauses einfach das Gespräch mit dem Vermieter und Sie haben am einfachsten Klarheit. Welche Aufgaben auf Sie lauern könnten wissen Sie ja bereits!


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