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Alt 29.02.2012, 15:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?

Hallo,

so einen Mietvertrag sollten Sie keinesfalls unterschreiben. Der Standard Kündigungsverzicht liegt bei 2 Jahren und kann maximal 4 Jahre betragen. Wichtig dabei ist, dass beide Parteien für den Kündigungsverzicht vorgesehen sind, also Mieter und Vermieter.

Wie Sie lesen sind 5 Jahre schon einmal vom Gesetzgeber her nicht möglich.

Des Weiteren sollten Sie bedenken: Wenn sich Ihre Situation einmal ändern sollte, Freund, Kind, Heirat, Scheidung, neuer Arbeitsplatz, so kommen Sie nicht aus dem Mietvertrag raus (auch wenn der Kündigungsverzicht in Ihrem Fall hier eh nicht gültig wäre). Ich meine das eher allgemein für einen befristeten Mietvertrag.

Mit dem Stellen des Nachmieters haben Sie nämlcih auch keinerlei Sicherheiten, da der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren muss, egal wieviele Sie ihm vorstellen.

Mein Rat:
Deshalb Finger weg von einem Mietvertrag mit beidseitigem Kündigungsverzicht!


Mietrecht Einfach
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