Thema: Schimmel
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Alt 02.03.2012, 18:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schimmel

Hallo,

Sie haben grundlegend zwei Optionen:
  • Schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter mit Festsetzung einer Frist zur Beseitigung der Mängel und Geltendmachung einer Mieminderung
  • Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten

Optional könnte sich Ihnen auch das Recht zur fristlosen Kündigung eröffnen, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und mit dem Mangel eine nachweisliche (Amtsarzt) Gesundheitsgefährdung einhergeht!
Das lesen Sie hier: Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt


Ich hoffe ich konnte helfen,


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