Hallo,
Sie haben grundlegend zwei Optionen:
- Schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter mit Festsetzung einer Frist zur Beseitigung der Mängel und Geltendmachung einer Mieminderung
- Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten
Optional könnte sich Ihnen auch das Recht zur fristlosen Kündigung eröffnen, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und mit dem Mangel eine nachweisliche (Amtsarzt) Gesundheitsgefährdung einhergeht!
Das lesen Sie hier:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach