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Schimmel

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.03.2012, 11:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 1
Böse Schimmel

Hallo,

bin mir auch nicht sicher, ob ich hier mit meinem Thema richtig bin, bitte jedoch trotzdem, wenn möglich, um viele schnelle Rückmeldungen.

Bin mit meinem Mann im September in eine neue Wohnung gezogen. Diese wurde erst Mitte September "einzugsfertig". Zuvor hatte ein älteres Ehepaar 31 Jahre darin gewohnt. Diese hatten eine Versicherung, dass sie nichts an der Wohnung machen müssen, wenn sie ausziehen. Das hat der Vermieter dann übernommen.

In 2 Zimmern (Schlafzimmer und künftiges Kinderzimmer, momentan noch Gästezimmer) waren große Wasserflecken an der Wand. Man versprach uns, das vor Einzug zu beheben. Die Tapeten wurden entfernt, die Wände verputzt und Ende November dann endlich mal gestrichen.

Letzte Woche entdeckte ich dann einen kleinen schwarzen Fleck an der Decke in einer Ecke des Gästezimmers. Daraufhin kam ein vom Vermieter bestellter Maler. Dieser sagte, dass sei Schimmel und er käme am nächsten Tag mit Schimmelspray wieder, das würde reichen. Um dem netten Mann die Arbeit zu erleichtern, schob mein Mann das Regal, dass an der Wand stand(durch Bodenleiste und Aufstellung ca. 15 -20 cm von der Wand entfernt) zur Seite und es kamen 2 verschimmelte Wände zum Vorschein. Ebenso ist der Boden (Parkett) und das Regal vom Schimmel betroffen. Das sind nicht nur kleine schwarze Fleckchen, das ist breitflächiger grüner Schimmel, der auf der verputzen Wand sitzt. Drumherum sind Wasserflecken. Auch in der darunterliegenden Wohnung sind mittlerweile Schimmelflecken an der Decke.

Daraufhin haben wir den Vermieter informiert, dieser war dann gestern da. Ihre Aussage: Das sei Kodenswasser, das Regal wäre zu nah an der Wand gewesen und der Raum sei zu niedrig beheizt worden (Das Zimmer ist max. 25 - 30 qm² groß und wurde ständig auf Stufe 1 beheizt, außer beim Lüften). Dumm nur, dass bei den anderen 5 Mietparteien ähnliche Probleme bestehen, die seit Jahren ignoriert werden. Auch ist mittlerweile ein Baumangel bekannt. In den Wänden sind irgendwelche Platten, die das Wasser nicht mehr abgeben.

Die Vermieter wollen nun den Schimmel nur mit Schimmelspray beseitigen und die Wände desinfizieren. Danach soll schimmelabweisende Farbe darüber gemalt werden. Ist das alles, darf es dabei bleiben oder müssen die mehr machen? Schließlich soll da mal ein kleines Kind schlafen! Und im gegenüberliegenden Schlafzimmer beginnt es auch schon im Einbauschrank (Schrankinnenseite besteht aus "Wand", ist also nicht mit Holz verkleidet) zu schimmeln. Das ist doch gesundheitschädlich! Ich bin soooo sauer!

Bitte deshalb um hilfreiche schnelle Antworten, da der Maler bereits am Montag wieder mit seinem Schimmelspray anrücken möchte.

Danke schon mal!

Viele Grüße
Xandie



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  #2  
Alt 02.03.2012, 18:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schimmel

Hallo,

Sie haben grundlegend zwei Optionen:
  • Schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter mit Festsetzung einer Frist zur Beseitigung der Mängel und Geltendmachung einer Mieminderung
  • Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten

Optional könnte sich Ihnen auch das Recht zur fristlosen Kündigung eröffnen, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und mit dem Mangel eine nachweisliche (Amtsarzt) Gesundheitsgefährdung einhergeht!
Das lesen Sie hier: Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt


Ich hoffe ich konnte helfen,


Mietrecht Einfach
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Stichworte
fristlose kündigung, gesundheitsamt, kündigung, schimmel


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