Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.03.2012, 08:37
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Probleme mit Vermieter nach Auszug

zu 1. Einen Defekt an der Einbauküche hätte der Vermieter sofort bemängeln müssen. Dann hätte er Ihnen die Möglichkeit geben müssen den angeblichen Schaden zu beseitigen. Nur für verdeckte Mängel an der Mietsache hat der Vermieter 6 Monate Zeit zur Aufforderung der Beseitigung.

Da das alles nicht gemacht wurde, ist die neue Küche von Ihnen nicht zu bezahlen.

zu 2. Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart war, dann müssen Sie den Schaden bis zu der genannten Summe (ca. 75,- Euro?) bezahlen. Sollte der Austausch des Gurtes aber teurer gewesen sein, ist das nicht Ihr Bier.

zu 3. Für die Abrechnung der Betriebskosten kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen, nachdem der Abrechnungszeitraum beendet ist. Meist ist es das Kalenderjahr, demnach müsste die Abrechnung bis Ende Dezember 2012 eintreffen.
Mit Zitat antworten