Darf der Vermieter aus 1 Reparatur 2 Reparaturen machen?
Darf der Vermieter für eine Reparatur wo 2 Firmen beteiligt waren als 2 Reparaturfälle abrechnen?
Ich habe folgendes Problem.
Bei mir war der Zylinder von der Wohnungstür kaputt. Daraufhin wurde der Hausmeister gerufen. Trotz mehrere Versuche ging die Wohnungstür nicht auf und es wurde durch dem Hausmeister Schlüsseldienst gerufen. Der Schlüsseldienst verlangte die Rechnung in Bar. Die Kopie von der Rechnung vom Schlüsseldienst habe ich dem Vermieter geschickt. Nun wurde der neue Zylinder durch den Hausmeister bestellt und von ihm eingebaut. Jetzt habe ich einen Brief von den Vermieter bekommen mit der Kopie von meiner Schlüsseldienstrechnung und noch eine Rechnung von der Bestellung für neuen Zylinder. Da es 2 Firmen waren verlangt der Vermieter, dass ich für 2 Reparaturfälle aufkomme. Darf der Vermieter wenn es um EINE Tür geht ,dass als 2 Reparaturfälle sehen?
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