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Alt 21.03.2009, 17:28
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Maier,

so wie ich das verstehe handelt es sich hier ja um eine Reparatur. Und zwar die Tür.
Und meines Erachtens nach ist es auch in Ordnung, dass mit zwei Rechnungen zu belegen.

Denn es ist ja so: Der Schlüsseldienst hat die Tür geöffnet und der Hausmeister hat das neue Schloss eingesetzt. Hätte der Schlüsseldienst nun beides übernommen wäre es vermutlich sogar noch teurer geworden, da neben Material auch der Arbeitsaufwand berechnet wird. Dieser ist nach meinem Verständnis beim Hausmeister weggefallen.

So sehe ich sogar einen Vorteil auf deiner Seite.

Dennoch sollte bemerkt werden, dass der Mieter nur Reparaturen zu zahlen hat, die er verschuldet hat oder die durch den eigenen Mietvertrag abgedeckt sind.

Sollte ich den Sachverhalt falsch aufgefasst haben, so schildere ihn doch vielleicht noch einmal etwas eindeutiger.

Andernfalls hoffe ich eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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