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Alt 28.03.2012, 10:01
sweety sweety ist offline
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Standard Zeitmietvertrag Kündigen

Zitat von sweety
Hallo
Ich habe einen Mietvertrag auf dauer von 3 Jahren abgeschlossen . Er endet zum 30.4.2014 . Im Vertrag wurde vereinbart das beide Parteien auf das Recht einer ordentlichen Kündigung in diesem Zeitraum verzichten ,aber eine außerodrdentliche Kündigung davon nicht betroffen ist . Außerdem wurde mein Sohn in diesen Mietvertrag genommen als Vorwand falls ich nicht meine Miete zahle .Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ? Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ? Ich möchte ausziehen da die Wohnung erhebliche Mängel aufweißt und mich der Vermieter schon mehrmals beleidigt hat . Somit ist das Vertrauensverhältnis gestört und durch die Mängel (Feuchtigkeit der Wohnung ,Klamme Sachen ) meine Gesundheit in Gefahr . Komme ich mit einer außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus ?



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