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Alt 28.03.2012, 10:56
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Zeitmietvertrag Kündigen

Zitat:
Außerdem wurde mein Sohn in diesen Mietvertrag genommen als Vorwand falls ich nicht meine Miete zahle .Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ?
Natürlich ist es rechtens jemanden als Bürgen oder als 2. Hauptmieter in den Vertrag aufzunehmen.

Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ?

"Belangt" werden, keine Miete zahlen ist ja (leider) keine Straftat, nicht. Aber als was Dein Sohn auch im Vertrag steht, der Vermieter kann sich mit seiner Forderung wenden.

Außerordentlich (fristlos) könntest Du nur kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar wäre und/oder in dem was der Vermieter sagt und tut eine Straftat zu sehen wäre.

Ob von der Wohnung wirklich eine Gefahr für Deine Gesundheit ausgeht solltest Du vom Amtsarzt oder einem anderen Fachmann prüfen lassen.

Zitat:
Mängel (Feuchtigkeit der Wohnung ,Klamme Sachen )
Mängel sollten/müssen dem Vermieter angezeigt und die Behebung, vorausgesetzt der Mieter hat die Mängel nicht zu verschulden, gefordert und ggf. die Miete gemindert werden.

Du siehst etwas anderes als Regenmacher schreibt kann ich Dir auch nicht raten.

Geholfen hat Dir Regenmachers Antwort schon. Nur Du erkennst es nicht
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